Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Hier finden Sie Antworten auf einige der häufigsten Fragen rund um unsere Wohnungsangebote und den Mietprozess. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, kontaktieren Sie uns gerne direkt.

Für eine vollständige Wohnungsbewerbung benötigen wir in der Regel: eine von Ihnen ausgefüllte Selbstauskunft (das Formular erhalten Sie von uns), Kopien Ihrer letzten drei Gehaltsnachweise (oder einen entsprechenden Einkommensnachweis bei Selbstständigen, Rentnern etc.), eine aktuelle SCHUFA-Bonitätsauskunft (nicht älter als 3 Monate) sowie eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses aller volljährigen Mietinteressenten. Im Einzelfall können für spezifische Objekte weitere Unterlagen angefragt werden.

Wenn Sie eine interessante Wohnung auf unserer Angebotsseite entdeckt haben, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme. Sie können uns hierfür gerne über das Kontaktformular auf der jeweiligen Objekt-Detailseite (falls vorhanden) oder unser allgemeines Kontaktformular schreiben, sowie uns telefonisch erreichen. Wir werden uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen passenden Besichtigungstermin zu koordinieren.

Die Möglichkeit der Haustierhaltung ist von Objekt zu Objekt unterschiedlich und bedarf grundsätzlich der individuellen Absprache und Genehmigung durch den Vermieter bzw. Eigentümer. Kleintiere wie z.B. Zierfische oder Hamster sind in der Regel unproblematisch. Bei größeren Haustieren wie Hunden oder Katzen bitten wir Sie, dies direkt bei Ihrer Anfrage anzugeben, damit wir die Möglichkeiten für die jeweilige Wohnung prüfen können.

Die monatliche Gesamtmiete setzt sich üblicherweise aus der Nettokaltmiete (Grundmiete für die Nutzung der Wohnung) und den Vorauszahlungen für die kalten Betriebskosten (Nebenkosten) zusammen. Die Kosten für Heizung und Warmwasser können entweder in den Nebenkostenvorauszahlungen enthalten sein oder müssen vom Mieter direkt mit dem jeweiligen Energieversorger abgerechnet werden. Details hierzu finden Sie immer in der jeweiligen Objektbeschreibung oder im Mietvertrag.

Zu den umlagefähigen Betriebskosten (Nebenkosten) zählen beispielsweise Kosten für Wasserversorgung und Entwässerung, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Allgemeinstrom (z.B. für Treppenhausbeleuchtung), Schornsteinreinigung, Grundsteuer, bestimmte Versicherungen des Gebäudes (z.B. Wohngebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung für das Grundstück) und gegebenenfalls Kosten für Hausmeisterdienste oder Gartenpflege. Eine detaillierte Aufschlüsselung erfolgt jährlich in der Nebenkostenabrechnung. Strom für die Wohnung wird in der Regel direkt vom Mieter beim Energieversorger angemeldet und bezahlt.

Die Mietkaution beträgt in der Regel das Dreifache der monatlichen Nettokaltmiete. Sie dient dem Vermieter als Sicherheit für eventuelle Ansprüche aus dem Mietverhältnis (z.B. für nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen bei Auszug oder für Mietrückstände). Die Kaution ist üblicherweise vor oder bei Schlüsselübergabe fällig und wird auf einem separaten Kautionskonto angelegt. Alternative Kautionsformen, wie beispielsweise eine Mietkautionsbürgschaft, sind nach individueller Absprache unter Umständen möglich.